Der Verein „Eine-Schule-fuer-Kingon“ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Lernbedingungen für die Schüler der Dorfschule in Kingon zu verbessern. Kingon ist eine kleine dörfliche Gemeinschaft mit ca. 2.000 Einwohnern in der Präfektur Zagnanado im südlichen Zentrum der westafrikanischen Republik Bénin. Die Schulbildung ist unter den Einwohnern und innerhalb der Familien ein wichtiges Thema. Sie unternehmen große Anstrengungen, um den Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Voraussetzungen für den Schulbesuch ist das Aufbringen der finanziellen Mittel für Hefte, Stifte und die Schuluniform. Bücher sind eine Kostbarkeit und werden nur selten angeschafft. Die Klassenräume sind überfüllt und im schlechten baulichen Zustand. Die Lernbedingungen sind suboptimal. Dies führt dazu, dass fast 80% dieser Kinder im erwachsenen Alter Analphabeten bleiben bzw. kaum in der Lage sind, einen Satz zu schreiben.
Unser im August 2012 in Leipzig neu gegründeter Verein „Eine-Schule-fuer-Kingon“ e.V. will die Lernbedingungen vor Ort verbessern und den Zugang zu schulischer und kultureller Bildung für die Kinder und Jugendlichen der Dorfgemeinschaft von Kingon erleichtern und damit den Kindern bessere Zukunftschancen ermöglichen. Dazu soll einerseits ein An- bzw. Ausbau von Klassenräumen in Angriff genommen, Schulmaterial bereitgestellt und für besonders fleißige und aktive Schüler als Anreiz ein Leistungsstipendium vergeben werden.
Zu diesem Zweck bemüht sich der Verein um die Weitergabe von Informationen über das traditionelle Leben in der Dorfgemeinschaft in Verbindung mit moderner dörflicher Lebensweise und kultureller Bildung, um durch diese Wissensvermittlung die Aufmerksamkeit und das Interesse für die Unterstützung und Begleitung der Schule zu wecken. Die Einwerbung von Spenden soll den Grundstein für die Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen (Schulaus- und –neubau) in der Region legen.
Auch Sie können durch Ihre Spende helfen!
Die Satzung unseres Vereins finden Sie hier: Satzung_2016.pdf
Die Kriterien für die Vergabe von Leistungsstipendien gemäß §2(3b) der Satzung finden Sie hier
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